欧博allbetNeue EN ISO 20607 – Betriebsanleitungen fü

Was fordert der Gesetzgeber bei Betriebsanleitungen für Maschinen (und dazugehörige Produkte)?

Die Pflicht zur Erstellung einer Betriebsanleitung definieren sowohl die Maschinenrichtlinie als auch die neue Maschinenverordnung :

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.7.4.   Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Artikel 10 (7)  
Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats beiliegen, in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird.   Die Hersteller gewährleisten, dass der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt die Betriebsanleitung und die Informationen nach Anhang III beigefügt sind. Die Betriebsanleitung kann in digitaler Form bereitgestellt werden. In der Betriebsanleitung und den Informationen ist das Produktmodell, dem sie entsprechen, klar zu beschreiben.  

Speziell mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 besteht mit Gültigkeitsbeginn 20.1.2027 auch die Möglichkeit der Bereitstellung der Unterlagen in digitaler Form – eine Regelung, welche im Zuge des neuen Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie (Version 2.3) auch für die "alte" MRL eingeführt wurde.

Details hierzu finden Sie in Stefan Winklers Beitrag "Digitale Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen für Maschinen".
 

Was ändert sich mit der neuen Norm EN ISO 20607:2025?

Als Erstes ist festzuhalten, dass die geänderten Inhalte des Normentwurfs bisher noch nicht final sind, bis zum Erscheinen der endgültigen Normenausgabe können sich (vor allem im Zuge der öffentlichen Kommentierung) noch Änderungen ergeben. 

Im Folgenden haben wir die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen bzw. Neuerungen aufgelistet: 

Art der Änderung   Abschnittsnummer und -titel   Anmerkung  
Neu   Anhang ZB, Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden Verordnung (EU) 2023/1230   Zusätzlich zum weiterhin verfügbaren Anhang ZA, welcher den Zusammenhang der Norm mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert  
Geändert   1, Anwendungsbereich   Klarstellungen zum Anwendungsbereich wurden hinzugefügt, dass dieses Dokument Anforderungen für die Gestaltung der Betriebsanleitung aller Arten von Maschinen enthält, jedoch keine Cybersicherheitsanforderungen sowie selbstlernende Verhaltensweisen von Maschinen behandelt  
Geändert   5.2.2.3, Notfälle   Neue Informationen bezüglich erforderlicher Vorkehrungen, Vorrichtungen und Mittel zur Rettung von Personen wurden als zusätzliches Listenelement hinzugefügt;  
Geändert   5.2.3, Maschinenübersicht   Genauere Beschreibungen der Steuerung und Anzeige(n) wurden angegeben (f);  
Geändert   5.2.5.4, Überprüfen und Prüfen der Sicherheitssysteme   Anpassungen in der Begrifflichkeit: Neue Begriffe "Überprüfen", "sicherheitsbezogen" sowie "Rückweisung"  
Geändert   5.2.8, Produkt- oder Kapazitätsumstellungen   Geänderte Terminologie in Titel und Auflistung  
Neu   7.2, Anforderungen für vollständig digitale Betriebsanleitungen   Maschinen mit ausschließlich digitalen Betriebsanleitungen müssen Informationen tragen, aus denen hervorgeht, wie auf die digitale Betriebsanleitung zugegriffen werden kann  
Neu   7.2.2, Wesentliche Sicherheitsinformationen für nicht gewerbliche Verwendung   Es müssen wesentliche Sicherheitsinformationen bezüglich Inbetriebnahme und Betrieb auf einem physikalischen Medium mit der Maschine geliefert werden.  

Stefan Winkler, Geschäftsführer der Winkler GmbH und Experte im Bereich der Technischen Redaktion zu den geplanten Änderungen des Normentwurfs:

"Bei den redaktionellen Empfehlungen bleibt  die EN ISO 20607 bei den bekannten Anforderungen für Print-Anleitungen und übernimmt die Bedingungen für die Bereitstellung digitaler Betriebsanleitungen aus dem EU-Recht.
Durch die engere Verflechtung mit der neuen EN ISO 12100 erhält die Benutzerinformation durch die (neue) Definition „Maßnahme zur Risikominderung“ (prEN ISO 12100:2024, Abs. 3.22) einen höheren Stellenwert für herstellende Unternehmen."
 

Wie ist das Zusammenspiel der EN ISO 20607 zur neuen EN ISO 12100 definiert?

Anfang des Jahres wurde im Normentwurf zur neuen EN ISO 12100 eine detaillierte Verbindung der beiden Normen erläutert. In der prEN ISO 12100:2025 wurde Abschnitt 6.4 (Benutzerinformation) um die Möglichkeit zur Bereitstellung der Unterlagen in ausschließlich elektronischer Form ergänzt.

Darüberhinaus zeigt diese Norm explizit eine Verbindung der beiden Normen auf, mit dem Hinweis, dass die Begleitunterlagen (Betriebsanleitung) künftig die Anforderungen der Norm EN ISO 20607 erfüllen müssen. Dies deckt sich damit mit der Neuveröffentlichung des Abschnitts 7.2 der neuen EN ISO 20607 (Anforderungen für vollständig digitale Betriebsanleitungen) – diese Inhalte werden dadurch zum elementaren Bestandteil einer jeden Maschine mit digitalen Benutzerinformationen.

Abzuwarten bleibt noch die Überarbeitung von Anhang A (Zusammenhang zwischen EN ISO 20607 und EN ISO 12100). Diese Entsprechungstabelle orientiert sich bisher lediglich an der aktuell gültigen Normenausgabe der EN ISO 12100:2010, unter Umständen wird hier noch eine weitere Gegenüberstellung der Norm mit der EN ISO 12100:2025 nachgereicht. 
 

2025-09-24 18:36 点击量:0