欧博百家乐Fürstenfeld: Details zum "verhinderten A
Laut Medienberichten soll am vergangenen Freitag ein Amoklauf eines 13-jährigen Schülers an einer Mittelschule im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld verhindert worden sein. Zudem wurden Kinderpornos und Hitler-Bilder auf dem Telefon des Jugendlichen gefunden.
HARTBERG-FÜRSTENFELD. Die Nachricht von einem angeblich verhinderten Amoklauf eines 13-Jährigen an einer Mittelschule in Hartberg-Fürstenfeld sorgte heute für Aufregung. Gegenüber MeinBezirk bestätigten sowohl Bezirkspolizeikommandant Martin Spitzer als auch Staatsanwalt Hansjörg Bacher einen entsprechenden Vorfall.
Laut Spitzer hätten Mitschüler des 13-Jährigen aufgrund einer einschlägigen gefährlichen Drohung des Schülers ihre Eltern alarmiert, diese wiederum die Direktion und diese dann die Polizei.
Bei der freiwilligen Nachschau durch die entsprechenden Polizeibeamtinnen und Beamten am vergangenen Freitag im Wohnhaus des Jugendlichen und seiner Eltern zeigten sich alle Beteiligten vollumfänglich kooperativ.
„Wir haben auch keinen Hinweis gefunden, dass es sich um mehr als eine gefährliche Drohung handelt.“, so Spitzer. Soll heißen: Es wurden keinerlei Hieb-, Stich- oder Schusswaffen gefunden.
Kinderpornos und Hitler-BilderWas jedoch gefunden wurde, waren mehr als bedenkliche Inhalte auf dem Handy des 13-jährigen. Einerseits habe es sich dabei um Hitler-Bilder gehandelt, andererseits um kinderpornografische Inhalte. Laut Staatsanwalt Hansjörg Bacher werde das Handy des Jugendlichen derzeit noch weiter untersucht.
Bacher, der selbst auf Fälle von Kinderpornografie spezialisiert ist, gab an, dass es sich dem ersten Eindruck nach um kinderpornografische Inhalte von Jugendlichen in etwa in der Altersgruppe des Schülers handeln dürfe. Außerdem sei davon auszugehen, dass der Schüler selbst niemanden zur Erstellung dieser Inhalte gezwungen habe, sich also nicht des Kindesmissbrauches schuldig gemacht habe.
„Der Jugendliche scheint nicht pädophil zu sein, aber trotzdem handelt es sich bei derartigen Inhalten von Kindern und Jugendlichen in seiner Altersgruppe natürlich um Kinderpornos, deren Besitz verboten ist. Für uns ist es jetzt wichtig, herauszufinden, wie er an diese gekommen ist und unter welchen Bedingungen sie entstanden sind.“
Und weiter: „In Zeiten von Social Media weiß man nie: Haben sich die Jugendlichen selbst aufgenommen oder hat sie jemand anderes dazu gezwungen? Für uns ist es daher ganz wichtig festzustellen, ob hier etwas unter Zwang, möglicherweise sogar durch einen Erwachsenen, geschehen ist.“
Auch wenn es für den unmündigen Jugendlichen keine strafrechtlichen Konsequenzen geben kann, gehe man aber sowohl im Falle der Kinderpornos als auch der nationalsozialistischen Inhalte den Ursprüngen der Bilder nach und wie der Jugendliche selbst an diese gekommen war.
Man sehe sich WhatsApp-Gruppen und auch andere Messengerdienste an und werde Absender weiter verfolgen. Denn jeglicher Besitz solcher Inhalte ist für mündige Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich strafbar.
Gegenwärtig ist es Sache der Jugendwohlfahrt, was mit dem 13-Jährigen weiter passiert. Denkbar wären Sozialstunden oder auch Präventionsprogramme.
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